Ab dem 15. Januar 2025 kommt die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten. In ihr stellen Ärztinnen, Ärzte und medizinische Einrichtungen Ihre Gesundheitsdaten ein. Sie können der Einrichtung der ePA auch widersprechen. Hier finden Sie Informationen rund um die neue ePA.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist der digitale Gesundheitsordner für gesetzlich Krankenversicherte.
- Darin werden Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Befunde, Medikationspläne, Laborbefunde oder Röntgenbilder gespeichert. Sie können aber auch selbst Dokumente darin ablegen.
- Die ePA ist für die Nutzung auf digitalen Endgeräten entwickelt worden. Das heißt, Sie haben Ihre Gesundheitsinformationen künftig immer auf Ihrem Smartphone dabei oder auf dem PC oder Laptop.
- Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig. Nur Sie bestimmen, wem Sie Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte geben. Sie können der Einrichtung der ePA auch widersprechen.
- Ob Sie die ePA nutzen oder nicht, darf keine negativen Auswirkungen auf Ihre Gesundheitsversorgung haben.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
- Welche Vorteile bringt mir die Patientenakte?
- Welche Nachteile hat die elektronische Patientenakte?
- Wie bekomme ich die elektronische Patientenakte?
- Was ist, wenn ich keine elektronische Patientenakte möchte?
- Wie kann ich die elektronische Patientenakte nutzen?
- Kann ich die elektronische Patientenakte auch ohne ePA-App nutzen?
- Was kommt in die ePA?
- Wer kann meine Patientenakte einsehen?
- Wann haben Arztpraxen und Kliniken Zugriff auf meine elektronische Patientenakte?
- Haben Praxen, Apotheken oder Kliniken auf alle meine Gesundheitsinformationen Zugriff?
- Welche Widerspruchsrechte habe ich bei der ePA?
- Wie sicher ist die elektronische Patientenakte?
Quelle: Verbraucherzentrale NRW e.V.
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