Kassen müssen für außerklinische Intensivpflege auch Löhne über Tarif erstatten

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Kann eine Kasse keinen Pflegedienst für außerklinische Intensivpflege benennen, muss sie selbst beschaffte und beschäftigte Kräfte auch dann zahlen, wenn diese teuerer sind als nach regulärer Tarifgruppe.

Quelle: Ärzte Zeitung online
Titelbild/Grafik: Ärzte Zeitung Online by Springer Medizin Verlag GmbH

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