Berlin – Heilkundliche Leistungen, die entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen künftig erbringen dürfen, sollen in einem speziellen Katalog zusammengeführt werden. Das geht aus dem Referentenentwurf für das Pflegekompetenzgesetz hervor, den das… [weiter lesen]
Quelle: Deutsches Ärzteblatt
Titelbild/Grafik: aerzteblatt.de | Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung
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