Schutz vor Blauzungenkrankheit – Ausnahmeregelung für Impfstoffe verlängert

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Im Juni 2024 hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer Eilverordnung die Anwendung der drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten BTV-3-Impfstoffe BULTAVO 3, BLUEVAC-3 und Syvazul BTV 3 zum Schutz von Schafen und Rindern für die Dauer von sechs Monaten, also bis zum 06.12.2024, gestattet. In einer am 28.11.2024 in Kraft getretenen Verordnung hat das BMEL nun die bis dato geltende zeitliche Befristung der Impfgestattung bis zur Zulassung eines Impfstoffes aufgehoben.

Quelle: Paul-Ehrlich-Institut | Pressemitteilung
Titelbild/Grafik: Paul-Ehrlich-Institut

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