Allergene Duftstoffe: Künftig mehr Klarheit für Allergikerinnen und Allergiker

Von oekotest.de

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Viele Menschen reagieren allergisch auf bestimmte Duftstoffe in Kosmetika. Für sie ist es eine gute Nachricht, dass die Hersteller zukünftig noch mehr potenzielle Duftstoff-Allergene auf ihren Verpackungen deklarieren müssen. Aber: Die Liste der Duftstoffe, die nicht deklariert werden müssen, bleibt lang. 

  • Etwa vier Prozent aller Europäer leiden an einer Duftstoffallergie. Für sie ist es wichtig, potenziell allergieauslösende Stoffe zu meiden.
  • Bislang waren seit 2005 nur 24 Duftstoffe deklarationspflichtig.
  • Künftig kommen weitere 56 allergene Duftstoffe dazu, darunter Lavendel- und Ylang-Ylang-Öl.

Jedes Kosmetikum muss in der EU eine vollständige Liste der Inhaltsstoffe auf seine Verpackung drucken. Nur beim Duft gibt es eine Ausnahmeregelung: Hinter dem Wörtchen „Parfum“ können sich theoretisch hunderte mögliche Duftstoffe verbergen. Mit Namen nennen musste die Industrie bisher 24 als Allergene aufgefallene Verbindungen, sobald sie bestimmte Einsatz-Konzentrationen überschreiten.

Hersteller müssen bald 80 allergene Duftstoffe nennen

Das ändert sich nun. Gemäß einer neuen EU-Verordnung vom Juli 2023 muss die Kosmetik-Industrie auf ihren Verpackungen künftig 56 weitere allergene Duftstoffe beim Namen nennen – also insgesamt 80. Das sind gute Nachrichten für die Menschen, die allergisch auf bestimmte Duftstoffe reagieren. Und das sind gar nicht so wenige.

Es ist aber noch etwas Geduld gefragt: Kosmetikprodukte, die einen oder mehrere deklarationspflichtige Duftstoffe enthalten, aber nicht nennen, dürfen noch bis zum 31. Juli 2026 innerhalb der EU auf den Markt gebracht und bis zum 31. Juli 2028 in der EU abverkauft werden.

Generell gilt: Allergene Duftstoffe müssen bei „Leave-on“-Produkten – kosmetischen Mitteln, die auf der Haut oder den Haaren verbleiben –, ab einer Konzentration von mehr als 0,001 % angegeben werden. Bei „Rinse-off“-Produkten, also aus- bzw. abzuspülenden Kosmetika, greift die Deklarationspflicht ab einer Konzentration von mehr als 0,01 %.

Quelle: oekotest.de
Titelbild/Grafik: oekotest.de | ÖKO-TEST Verlag GmbH & Co. KG
Autoren: Heike Baier/Hannah Pompalla

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