Der BGH hat ein Urteil des Landgerichts Frankfurt gegen einen Narkosearzt aufgehoben. Es soll nun noch einmal prüfen, ob der Arzt mit Verdeckungsabsicht oder sonst aus niedrigen Beweggründen keine Rettungsmaßnahmen eingeleitet hatte.
Quelle: Ärzte Zeitung online
Titelbild/Grafik: Ärzte Zeitung Online by Springer Medizin Verlag GmbH
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