Endlich Frühling und für viele bedeutet der Frühlingsanfang Schniefnase, juckende Augen und bleierne Müdigkeit – sie sind Allergiker/in. Klassiker unter den Allergien ist die Pollenallergie, die sich vor allem als Heuschnupfen äußert. Nasenspray, Antiallergika oder gar eine Desensibilisierung gehören zu den vielen Maßnahmen, um die Folgen und Ursachen von Heuschnupfen zu bekämpfen. Doch nicht jede Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Heuschnupfenmedikamente oder die Therapie der Allergie.
So stellt sich oft die Frage: Heuschnupfen – kann ich das von der Steuer absetzen?
Wer eine Allergie hat, sollte folgendes wissen: Alles, was der Arzt oder die Ärztin Ihnen verordnet und Ihre Krankenkasse nicht zahlt, definiert das Finanzamt als Krankheitskosten. Und die können Sie von der Steuer absetzen. Dazu gehören auch die Zuzahlungen in der Apotheke für die verschriebenen Medikamente.
Mehr dazu im Artikel: Krankheitskosten: Was Sie wie von der Steuer absetzen können.
HINWEIS: Selbst gekaufte Nasensprays oder andere Allergiemedikamente, für die Sie kein Rezept haben, dürfen Sie nicht in die Steuererklärung eintragen.
Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
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