Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) schreibt eine vierte Reinigungsstufe vor und verpflichtet Hersteller – darunter Pharmaunternehmen – dazu, 80 Prozent der Kosten zu tragen. Ursprünglich sollte diese Regelung im Sommer 2027 in Kraft treten, doch nun fordert der Bundesrat mehr Zeit und eine grundlegende Überarbeitung der EU-Richtlinie.
Quelle: DAZonline
Titelbild/Grafik by DAZonline | Deutsche Apotheker Zeitung
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