Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine seit 2018 geltende Regelungen für Notfallstrukturen an vielen Stellen angepasst, präzisiert sowie bestehende Vorgaben bestätigt. In der heutigen Plenumssitzung wurde vor allem darum gerungen, ob das Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung weiterhin daran festhält, dass entsprechende…[weiter lesen]
Quelle: Deutsches Ärzteblatt
Titelbild/Grafik: aerzteblatt.de | Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung
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